Abschlussbericht zum "Rahmenplan Gladbecker Straße"

15.09.2022

Im Jahr 2018 hat der Rat der Stadt Essen den "Rahmenplan Gladbecker Straße" zur Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse für den besonders belasteten Abschnitt der Gladbecker Straße zwischen Berthold-Beitz-Boulevard und Krablerstraße beschlossen. Dieser beinhaltet punktuelle und teilräumliche Optimierungsvorschläge für den Straßenraum, die Bebauung sowie die öffentlichen Plätze und Grünanlagen. Dem Ausschuss Stadtentwicklung, -planung und Bauen wurde in seiner heutigen Sitzung (15.09.) der Abschlussbericht zum Rahmenplan vorgestellt.

Dabei werden die Ergebnisse der noch offenen Prüfaufträge aus dem Rahmenplan erläutert, insbesondere zum Ankauf und rückversetzten Neubau entlang der Gladbecker Straße. Mit der nun vorgelegten Vorlage der Verwaltung wird die Berichterstattung zum Rahmenplan Gladbecker Straße insgesamt beendet. Über andere noch laufende Maßnahmen aus dem Rahmenplan werden die zuständigen Fachbereiche weiterhin Bericht erstatten.

Zu den Ergebnissen im Einzelnen:

Ankauf und rückversetzter Neubau entlang der Gladbecker Straße nicht möglich

Die Prüfung zum Ankauf und rückversetzten Neubau entlang der Gladbecker Straße kam zu dem Ergebnis, dass eine sinnvolle und wirtschaftliche Bebauung auf den untersuchten Flächen nicht möglich ist.

Für die Prüfung wurde der Bereich in drei Untersuchungsabschnitte eingeteilt. Für den ersten Abschnitt Gladbecker Straße 235-241 wurden bereits konkrete Verhandlungsgespräche zum Ankauf geführt, die allerdings gescheitert sind. Zum einen konnten die Kaufpreisvorstellungen der Eigentümer*innen nicht erfüllt werden, zum anderen stellt die Entmietung der Gebäude eine große Hürde dar. Parallel dazu hatte die Allbau GmbH eine Prüfung für eine rückversetzte Neubebauung im ersten Untersuchungsbereich durchgeführt – mit dem Ergebnis, dass eine wirtschaftliche Neubebauung in dem Bereich nicht realisierbar ist. Das liegt vor allem am Planungsrecht in diesem Bereich, der Bebauungsplan dort lässt nur wenig Spielraum für neue Bebauungsstrukturen.

Für die übrigen beiden Untersuchungsbereiche gab es zwar keine konkreten Verhandlungen mit den Eigentümer*innen. Allerdings ergab eine Vorprüfung, dass auch diese Verhandlungen sehr schwierig und langwierig ausfallen würden. Auch das Planungsrecht würde in diesen Abschnitten keine wirtschaftliche Neubebauung ermöglichen.

Diese Maßnahmen des Rahmenplans Gladbecker Straße werden daher als nicht sinnvoll erachtet und nicht weiterverfolgt.

Richtlinie für Lärmschutzfensterprogramm Gladbecker Straße in Vorbereitung

Die Lebensqualität an der Gladbecker Straße wird auch durch eine hohe Lärmbelastung beeinträchtigt. Da Lärmminderungsmaßnahmen durch Veränderungen im Straßenraum weder mittel- noch langfristig geplant oder umsetzbar sind, soll durch passiven Lärmschutz eine Verbesserung erreicht werden. Den Eigentümer*innen sollen, ähnlich zum Hof- und Fassadenprogramm, Zuschüsse zur Erneuerung ihrer Fenster gewährt werden. Erste Kostenberechnungen für dieses Programm wurden schon durchgeführt. Aktuell wird eine Richtlinie für das Lärmschutzfensterprogramm erarbeitet, die dann vom Rat beschlossen werden muss. Das Programm soll nach den entsprechenden politischen Beschlüssen für drei Jahre den Eigentümer*innen der Gladbecker Straße 225 bis 381 zur Verfügung stehen. Die nächste Berichterstattung dazu erfolgt voraussichtlich im vierten Quartal 2022.

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Die Gladbecker Straße im Bereich zwischen dem Berthold-Beitz-Boulevard und der Bäuminghausstraße.
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